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BGB § 2135 Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge

BGB § 2135 Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge

[ Auszug: Hat der Vorerbe ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder eingetragenes Schiff vermietet oder verpachtet, so findet, wenn das Miet- oder Pachtverhältnis be ... ]